Willkommen auf der Internetpräsenz der Kanzlei Metzenthin

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kanzlei.

 

Wir beraten und vertreten Sie in Rechts- und Steuerangelegenheiten.

Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Unternehmensgründung, Unternehmensfinanzierung, Unternehmenstransaktionen / M&A (Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Beteiligungserwerb, Exit), Private Equity, Unternehmensnachfolge sowie Arbeitsrecht / Dienstvertragsrecht. 

Aktuelle Informationen (Corona / COVID-19)

Liebe Mandantinnen und Madanten,


auch in dieser für uns alle nicht einfachen Zeit stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite.  Nähere Informationen finden Sie im Bereich Aktuelles.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben alles Gute und bleiben (oder werden) Sie gesund!

Erneut TOP Berater im FOCUS Money Steuerberatertest 2019

08.05.2019



Es hat inzwischen schon Tradition:

Auch in diesem Jahr wurde die Kanzlei beim großen Steuerberatertest der Zeitschrift FOCUS Money wieder als eine der führenden Steuerkanzleien Deutschlands unter 97.650 Kanzleien ausgezeichnet, und zwar in der Kategorie "mittelgroße Kanzleien". 

 

Die Zeitschrift testete wiederum gemeinsam mit dem Europäischen Institut für Steuerrecht sowie der Leibniz Universität Hannover die Fachkompetenz sowie die Kanzleistrukturen der teilnehmenden Berater, um Empfehlungen unter den knapp 100.000 Steuerberatern und steuerlichen Vertretern deutschlandweit auszusprechen.

Als eine von insgesamt vier Berliner Kanzleien im Bereich "mittelgroße Kanzleien" konnte dabei die Kanzlei Metzenthin in diesem Test erneut überzeugen.

 

Näheres zum diesjährigen Test ist in der am heutigen 08.05.2019 erschienenen Ausgabe 20/2019 des FOCUS Money nachzulesen.

Kanzlei Metzenthin ausgezeichnet vom Handelsblatt als eine der "Besten Steuerberater Deutschlands"

11.04.2019



Nachdem wir bereits seit 2012 regelmäßig als TOP Berater im Steuerrecht durch FOCUS Money ausgezeichnet werden und seit 2014 auch diverse Gütesiegel als TOP Steuerrechtskanzlei innehaben, freuen wir uns heute ganz besonders, dass uns nun auch das Handelsblatt zu einer der Besten Kanzleien in Deutschland kürt.

 

Die entsprechende Empfehlungsliste finden Sie sowohl online auf der Website des Handelsblatts als auch als Beilage zur aktuellen Printversion.

Erneut TOP Berater im FOCUS Money Steuerberatertest 2018

08.05.2018



Nein, es wird uns sicher nicht langweilig.... 
Wir freuen uns, dass wir uns auch in diesem Jahr wieder im großen Steuerberatertest der Zeitschrift FOCUS Money als eine der führenden Steuerkanzleien Deutschlands durchsetzen konnten.

 

Die Zeitschrift testete wiederum gemeinsam mit dem Europäischen Institut für Steuerrecht sowie der Leibniz Universität Hannover die Fachkompetenz sowie die Kanzleistrukturen der teilnehmenden Berater, um Empfehlungen unter den inzwischen mehr als 95.000 Steuerberatern und steuerlichen Vertretern deutschlandweit auszusprechen.

 

Als eine von in diesem Jahr lediglich zwei mittelgroßen Kanzleien in Berlin und Brandenburg konnte dabei die Kanzlei Metzenthin in diesem Test erneut überzeugen.

 

Alles weitere können Sie gern der Ausgabe 17/2018 des FOCUS Money entnehmen.

Erneute Auszeichnung als TOP Steuerrechtskanzlei durch FOCUS (basierend auf Kollegenempfehlungen)

11.07.2017



Bereits seit 2014 haben wir Gütesiegel der Zeitschrift FOCUS inne, die uns als TOP Steuerrechtskanzlei in verschiedenen Beratungsgebieten und für mehrere Branchen verliehen wurden. 
Auch in diesem Jahr wurden wir wieder entsprechend ausgezeichnet.

Diese Auszeichnung freut uns ganz besonders, da die Siegel auf ausgesprochenen Kollegenempfehlungen beruhen. Für die Wertschätzung der Kollegen danken wir.

Oops we did it again - erneut TOP Berater im FOCUS Money Steuerberatertest 2016

22.03.2016



Wir freuen uns, Sie darüber informieren zu dürfen, dass unsere Kanzlei auch in diesem Jahr wieder als eine der besten Kanzleien Deutschlands ausgezeichnet wurde. Im diesjährigen großen Steuerberatertest der Zeitschrift FOCUS Money wurden die führenden Steuerkanzleien Deutschlands unter den etwa 94.000 Kanzleien gekürt, unterteilt in die drei Größenklassen "kleine Kanzleien", "mittelgroße Kanzleien" und "Großkanzleien". 

 

Als auf das Unternehmens- und Unternehmerrecht spezialisierte Boutique empfiehlen uns die Experten vom FOCUS Money auch in diesem Jahr als eine der führenden mittelgroßen Kanzleien.

 

Die Zeitschrift testete - diesmal gemeinsam mit dem Europäischen Institut für Steuerrecht sowie der Leibniz Universität Hannover - die Fachkompetenz sowie die Kanzleistrukturen der teilnehmenden Berater, um Empfehlungen unter den mehr knapp 94.000 Steuerberatern und steuerlichen Vertretern deutschlandweit auszusprechen.

 

Näheres zum diesjährigen Test wird in der am  Ausgabe 17/2016 des FOCUS Money nachzulesen sein.

Erneut TOP Berater im FOCUS Money Steuerberatertest 2014

04.03.2014



Alle Jahre wieder... 
Wir freuen uns, mitteilen zu dürfen, dass wir in auch in diesem Jahr - zum dritten Mal in Folge - von der Zeitschrift FOCUS Money als eine der führenden Steuerkanzleien Deutschlands gekürt wurden.

Erneut TOP Berater im FOCUS Money Steuerberatertest 2013

06.02.2013



Im letzten Jahr wurde die Kanzlei bei ihrer ersten Teilnahme am großen Steuerberatertest der Zeitschrift FOCUS Money auf Anhieb als eine der führenden Steuerkanzleien Deutschlands ausgezeichnet.

Die Zeitschrift testete gemeinsam mit dem Europäischen Institut für Steuerrecht und Betriebsprüfern die Fachkompetenz sowie die Kanzleistrukturen der teilnehmenden Berater, um Empfehlungen unter den mehr als 88.000 Steuerberatern und steuerlichen Vertretern deutschlandweit auszusprechen.

Als eine von insgesamt sieben Berliner Kanzleien konnte dabei die Kanzlei Metzenthin in diesem Test überzeugen.

Mehr dazu

 

Mit ihrer diesjährigen erneuten Teilnahme beim Steuerberatertest 2013 konnte die Kanzlei ihre nachhaltige Expertise unterstreichen: sie wurde erneut als eine der führenden Kanleien ausgezeichnet. Näheres ist der am 06.02.2013 erschienenen Ausgabe des FOCUS Money zu entnehmen. 

Aktuelles

02.02.2013

DStV

    Steuervereinfachungsgesetz 2013 ausgebremst

 

 

Der am 14.12.2012 vom Bundesrat beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013 – BR-Drs. 684/12) dürfte nach der Stellungnahme der Bundesregierung vom 30.1.2013 ins Leere laufen.

 

Viel bleibt nicht mehr übrig

Das Bundeskabinett hat von den elf vorgeschlagenen Maßnahmen sieben ausdrücklich abgelehnt, da der vom Bundesrat beabsichtigte Vereinfachungseffekt nur teilweise eintrete. Die Bundesregierung unterstützt ausdrücklich nur die im Gesetzentwurf vorgesehene zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren. Diese Neuerung ist jedoch bereits Bestandteil des Entwurfs zum Jahressteuergesetz 2013, dessen Fortgang nach Ablehnung der Empfehlungen des Vermittlungsausschusses durch den Bundestag weiterhin offen ist. Bei den folgenden Vorschlägen hat die Bundesregierung Bedenken hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung, sieht aber Prüfungs- und Handlungsbedarf:

  • Umstellung der Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15a EStG auf das „Steuerbilanzmodell“,
  • Neuregelung des Nachweises von Pflegekosten bzw. Pflegeheimkosten,
  • Neufassung der Voraussetzungen für den Abzug von Unterhaltsleistungen in das Ausland.

Maßnahmen wie beispielsweise die Begrenzung der steuerfreien Zuschüsse zur Kinderbetreuung, die Senkung der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge auf 20 Euro oder aber die Einführung eines „Sockelbetrags“ beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen hält die Bundesregierung hingegen nicht für zielführend.

 

Noch ist nichts entschieden

Da die Stellungnahme der Bundesregierung keine rechtliche Bindungswirkung für das weitere Gesetzgebungsverfahren entfaltet, ist zu abzuwarten, ob der Bundestag nach seinen Beratungen dem Reformpaket ebenfalls eine Absage erteilt. Zumindest scheinen die seit dem Beschluss der Finanzministerkonferenz im März 2012 politisch erörterten „Elf Vorschläge für gesetzliche Änderungen zur Steuervereinfachung und zur Entlastung der Steuerverwaltung“ nunmehr angesichts der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag bis zur Bundestagswahl in den Hintergrund zu treten.

 

(Deutscher Steuerberaterverband e. V., Nr. 10/2013 v. 1.2.2013)

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